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Honorarübersicht

Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen

Heilpraktikerleistungen werden von den ge­setz­lich­en Krankenkassen nicht erstattet!

Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Kos­ten­übernahme durch eine entsprechende Zu­satz­ver­sich­er­ung.
Private Kranken- bzw. Zusatzversicherungen er­stat­ten im Allgemeinen die Gebühren, je nach Ver­sich­er­ung in unterschiedlicher Höhe.

Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vor einer ge­plan­ten Behandlung bei Ihrer Kran­ken­ver­sich­erung.

Ich weise Sie darauf hin, dass anfallende Be­hand­lungs­kosten, unabhängig von einer eventuellen Übernahme der Krankenversicherung, von Ihnen zu begleichen sind.

© Susanne Buhles 2013  |  Bergstraße 6  |  66763 Dillingen  |  Telefon: 00 49 (0)6831-89 01 741